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Aus den Annalen der Hofkapelle Drucken E-Mail
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Werner Flechsig

Das Orchester des jetzigen Staatstheaters Braunschweig kann bereits auf fast 400 Jahre einer wechselvollen und großen Geschichte zurückblicken. Sie beginnt 1571, als Herzog Julius von Braunschweig in seiner Residenz Wolfenbüttel die erste dortige Hofkapelle ins Leben rief. Sie setzte sich zusammen aus dem Kapellmeister Paul Köler, 4 Sängern, 4 Instrumentisten und dem Organisten der Schloßkirche. Dazu traten bei besonderem Bedarf der „Hausmann" (Türmer des Schlosses) mit seinen „Gesellen" und die Hoftrompeter mit dem Hofpauker, die hier wie an anderen Höfen hauptsächlich der fürstlichen Repräsentation auf höfischen Festen, Reisen und Heerfahrten dienten. Schon Ende 1575 wurde die Hofkapelle indes wieder abgebaut, weil der Herzog nach Meinung eines Zeitgenossen „nicht sondere lust zu der Musica" mehr hatte, hauptsächlich wohl aber deshalb, weil die Gründung der Universität Helmstedt im Jahre 1576 sein Interesse und seine Mittel vorerst ganz in Anspruch nahmen.

Als die neue Universität aus dem Gröbsten heraus war, wandte sich Herzog Julius wiederum der Musikpflege zu und besetzte seine Hofkapelle neu mit Thomas Mancinus als Kapellmeister, 2 Kapellknaben als Sopransängern, einem Altisten, 2 Tenoristen, 2 Bassisten, einem Instrumentisten, dem „Hausmann mit seinen Posaunen" und dem Schloßorganisten. Die Hofkapelle hatte, wie die Bestallungsurkunden der Musiker zeigen, gleich den anderen deutschen Hofkapellen des 16. Jahrhunderts die Doppelaufgabe, in der Schloßkirche an Sonn- und Feiertagen für die geistliche A-capella-Chormusik zu sorgen und die Hofgesellschaft bei der Tafel, beim Tanz oder bei anderen festlichen Anlässen mit weltlichen Liedern, Fantasien, Intraden, Pavanen, Gagliarden und anderen Tanzsätzen zu unterhalten.

Nach dem Tode des Herzogs Julius übernahm sein kunstsinniger Sohn Heinrich Julius 1589 die Hofkapelle und ließ sie durch den organisatorisch geschickten Mancinus weiter ausbauen. Schon 1590, als der Herzog — aus Gründen der Repräsentation — seine Musiker zur Feier seiner Vermählung mit der dänischen Königstochter Elisabeth nach Kopenhagen mitnahm, war sie auf 15 Personen angewachsen, darunter 3 Kapellknaben neben dem Kapellmeister und 11 anderen Musikern, die ebenfalls mitgeführten 7 Trompeter mit dem Pauker nicht gerechnet. Unter dem Eindruck der am dänischen Hofe gehörten englischen Instrumentalmusik berief Heinrich Julius in den folgenden Jahren englische Instrumentisten nach Wolfenbüttel, von denen einer, der bedeutende Lautenist Gregorius Huwet, hier seßhaft wurde und bis in sein hohes Alter Mitglied der Kapelle blieb. Die wachsende Bedeutung der Instrumentalmusik um die Jahrhundertwende erkennt man daraus, daß 1602 der Wolfenbütteler Hofkapelle außer Mancinus, 6 Kapellknaben und je 3 Altisten, Tenoristen und Bassisten bereits 5 Instrumentisten angehörten. Ferner wurde jetzt Wert darauf gelegt, daß auch die Sänger nebenbei ein Instrument spielen konnten, und daß die Instrumentisten möglichst mehrere Instrumente beherrschten.

Mancinus wurde 1604 pensioniert. An seine Stelle trat als Kapellmeister Michael Praeto-rius, der größte evangelische Kirchenkomponist seiner Zeit. Obwohl sein Hauptinteresse der Pflege der mehrstimmigen Vokalmusik alter und neuer Art galt, vernachlässigte er darüber doch nicht die reine Instrumentalmusik, zu der er Tanzsätze englischen Stils beitrug. Er hielt die Kapelle, nach Erhöhung der Kapellknabenzahl auf acht, in dem einmal erreichten guten Stande, und zwar bis zum Tode des Herzogs im Jahre 1613. Dann ging es allmählich wieder abwärts, weil der neue Herr, Herzog Friedrich Ulrich, nicht die gleichen musischen Neigungen wie sein Vater besaß. Als Praetorius 1621 gestorben war, standen seinem Nachfolger im Kapellmeisteramt, Daniel Selichius, nur noch 4 Kapellknaben und 9 erwachsene Musiker zur Verfügung. Der inzwischen ausgebrochene 30jährige Krieg tat ein übriges, um die Musen aus der Stadt Wolfenbüttel zu vertreiben, wo nun jahrelang abwechselnd Freund und Feind mit ihren Besatzungstruppen „den Ton angaben".

Besser wurde es erst nach dem Regierungsantritt des Herzogs August. Ihm unterbreitete 1637 der bisherige Schloßorganist Körner Vorschläge für die Neubesetzung der Hofkapelle. Sie sollte sich zusammensetzen aus dem Kapellmeister, 2 Kapellknaben, je einem Altisten, Tenoristen und Bassisten, deren jeder „ein Instrumentalis Musicus daneben" sein sollte, aus einem guten „Violist, so vielleicht ein Lautenist daneben", einem Dulcian-und Fagottbläser und einem „Cornettist und Violist" sowie einem „Calcant" (Orchesterdiener und Notenschreiber). Wir erkennen daraus das zunehmende Übergewicht der Instrumental- über die Vokalmusik in jener Zeit, die anstelle der mehrstimmigen Chormusik in der Art des Praetorius sich inzwischen dem begleiteten Sologesang im Stil der „Geistlichen Konzerte" zugewandt hatte und dafür neben den Instrumentisten nur noch wenige, aber dafür um so stimmbegabtere Gesangssolisten benötigte. 1638 wurde Stephan Körner als Kapellmeister eingesetzt. Er starb aber bereits 1648, nachdem er mehrere Jahre an Schwermut gelitten hatte und seinen Aufgaben nicht mehr voll gewachsen gewesen war. Deshalb hatte Sophie Elisabeth, die musikbegabte Gemahlin des Herzogs August, schon 1646 den ihr seit langem bekannten Dresdner Kapellmeister Schütz um Vorschläge für die Verbesserung der Wolfenbütteler Hofkapelle gebeten. Wahrscheinlich hat dieser damals zunächst Peter Großkop empfohlen, der 1655 als „Fürstl. Direktor Musices" in Wolfenbüttel starb. Nach dessen Tode suchte die Herzogin erneut Rat bei Schütz. Ostern 1655 wurde Heinrich Schütz selbst als „Oberkapellmeister von Haus aus" bestallt, damit er von Dresden aus neue Musiker für Wolfenbüttel verpflichten, die Kapelle mit eigenen und fremden Kompositionen versorgen und die Herzogin in allen organisatorischen und künstlerischen Fragen unterstützen konnte.

Thomas Mancinus
Thomas Mancinus, Kapellmeister der Hofkapell, 1585

Im gleichen Jahre wurde Johann Jakob Löwe (von Eisenach) als amtierender Kapellmeister nach Wolfenbüttel berufen und ihm als Vicekapellmeister der ebenfalls 1655 eingestellte Sänger Julius Johann Weilandt beigesellt. Aus den erhalten geblichenen Bestallungen dreier weiterer Kapellmitglieder wissen wir, daß sie zugleich als Sänger und Instrumentisten verpflichtet wurden. Daneben werden u. a. ein „Violist" und ein „Kornettist" genannt. Über die Verwendung der übrigen Kapellmitglieder, deren Namen überliefert sind, ist nichts gesagt. Sicher waren darunter noch mehr Instrumentisten, denn Löwe pflegte als Komponist hauptsächlich die Orchestermusik. Daneben widmete er sich allerdings auch der Komposition von Balletten und Singspielen, deren Aufführungen in Wol-fenbüttel wichtige Marksteine auf dem Wege zu einem deutschen Operntheater wurden. Diese hoffnungsvolle Entwicklung wurde zunächst unterbrochen durch das Ausscheiden Löwes, der 1663 nach Zeitz ging, und den Tod Weilandts im gleichen Jahre. Es folgte als Kapellmeister Martin Colerus, jedoch nur für 3 Jahre. Denn nach dem Tode des greisen Herzogs August im Jahre 1666 entließ dessen Sohn Rudolf August kurzerhand den Kapellmeister und die anderen Musiker bis auf zwei. Wenige Jahre später, als des Herzogs jüngerer Bruder, der kunstfreudige und prachtliebende Anton Ulrich, stärkeren Einfluß auf die Regierung und das Hofleben gewonnen hatte, wandte sich das Blatt wieder zugunsten der Musik. Johann Rosenmüller, einer der bedeutendsten deutschen Instrumentalkomponisten jener Zeit, wurde 1674 als Kapellmeister berufen und wirkte in Wolfen-büttel bis zu seinem Tode 1684. Er wird wahrscheinlich die Kapelle so weit verstärkt und im Orchesterspiel neuen Gepräges so gut geschult haben, daß sie nach Eröffnung der Theater in Wolfenbüttel und Braunschweig den Anforderungen der künftigen Opernmusiken gewachsen war.

Wohl bald nach Rosenmüllers Tode trat der Opernkomponist Johann Sigismund Kusser sein Amt als Kapellmeister in Wolfenbüttel und — seit 1690 — am neuen Braunschweiger Opernhause an. Als er 1694 nach Hamburg ging, übergab er die Leitung der Hofkapelle seinem Schüler Reinhard Keiser, einem ebenfalls höchst fruchtbaren Opernkomponisten. Dieser empfahl bei seinem Abgange nach 3 Jahren Georg Caspar Schürmann als seinen Nachfolger. Mit Schürmanns Verpflichtung tat Anton Ulrich einen glücklichen Griff, denn der 1697 bestallte neue Kapellmeister blieb bis zu seinem Tode 1751 in Wolfenbüttel und konnte während dieser langen Dienstzeit als Dirigent wie als Komponist für eine große Stetigkeit in der Musikpflege und Theaterarbeit sorgen. Unter seiner Leitung verdienten sich Johann Adolf Hasse und Karl Heinrich Graun als Sänger und Vicekapell-meister ihre ersten Sporen in der Opernkomposition.

Im Jahre 1720 verfügte der Kapellmeister über 5 Sängerinnen, 2 Altisten, 2 Tenoristen, 3 Bassisten, 16 Orchestermitglieder, den Calcanten und den Hoforganisten. Dazu kamen bei Opernaufführungen im Bedarfsfalle nach Ausweis einer Rechnung von 1692 als Verstärkung des Orchesters die Hautboisten (Militärmusiker) der Braunschweiger Garnison, die Hausleute (Türmer) aus Braunschweig und Wolfenbüttel mit ihren Gesellen und sogar Aushilfsmusiker aus Gelle. Der Opernchor wurde 1692 von 44 Schülern der Braunschweiger Lateinschulen gebildet. Im Jahre 1735 setzte sich das Orchester der Hofkapelle nach einer Aufstellung Schürmanns zusammen aus: 7 „Violisten" einschließlich eines Stadtmusikanten, 3 Violoncellisten, l Contraviolonisten, 5 Hautboisten, 3 Bassonisten, 2 Waldhornisten, 10 Trompetern, von denen 3 demnächst abgingen, dem Hoforganisten, dem Calcanten und dem Orgelmacher (zum Stimmen der Tasteninstrumente). Zum Bühnenpersonal, das auch damals noch der Hofkapelle zugerechnet wurde, gehörten 13 Sängerinnen und Sänger, darunter 2 Kastraten mit niedersächsischen Familiennamen, 2 Tanzmeister, l Tänzer und l Tänzerin, zum technischen Personal l Opernschneider, 2 Operntischler und 6 Personen mit ungenannten Aufgaben. Als Überrest aus den Aufgabenbereichen der alten Hofkapelle des 16. und frühen 17. Jahrhunderts wurde auch noch der Schloßkantor mit 6 Schülern (für die Kirchenmusiken in der Schloßkirche) unter den Kapellmitgliedern geführt.

Aus der zweiten Hälfte des 18. und dem ersten Viertel des 19. Jahrhunderts wissen wir nur sehr wenig über die Hofkapelle. Der 1762 bestallte Kapellmeister Johann Gottfried Schwanenberg, ein in Italien bei Hasse geschulter, aus Wolfenbüttel gebürtiger Opernkomponist, scheint nicht bis zu seinem Tode im Jahre 1804 amtiert zu haben, denn schon 1802 leitete „Musikdirektor" Henri Le Gaye Abonnementskonzerte des Fürstlichen Orchesters in Braunschweig. Ende 1807 folgte dieser mit den meisten Orchestermitgliedern einem Rufe des Napoleon-Bruders Jerome, des neu eingesetzten Königs von Westfalen, dessen Reich das bisherige Herzogtum Braunschweig durch Napoleon zwangsweise angegliedert worden war, in die neue Residenz Kassel, während in Braunschweig „Musikdirektor" Henri Alois Präger mit den restlichen Musikern den Theaterbetrieb notdürftig aufrechterhielt. Erst 1814, als mit dem Sturz Napoleons auch das Königreich Westfalen wieder in seine Bestandteile zerfallen war, kehrte Le Caye mit seiner Künstlerschar nach Braunschweig zurück und starb hier im folgenden Jahre. Nach ihm übernahm Gottlieb Wiedebein die Leitung des Orchesters. 1818 trat er in dem von Klingemann auf Aktien-Basis eröffneten Braunschweiger Nationaltheater an die Spitze der Oper. Bei der 1826 erfolgten Umwandlung in ein Hoftheater erhielt er den Titel „Hofkapellmeister".

Die Erinnerung an die ursprünglichen, teils kirchlichen, teils höfischen, Aufgaben der Hofkapelle des 16. und 17. Jahrhunderts war seit 1690 infolge des Übergewichts des Opernbetriebes immer mehr verblaßt. Selbst die Bezeichnung „Hofkapelle" verschwand nach Schürmanns Zeit allmählich und wurde durch „Fürstliches Orchester" ersetzt, als das Bühnenpersonal mit dem technischen Personal nicht mehr dazugerech.net wurde. Anstelle der Amtsbezeichnung „Capellist" erscheint nun „Hofmusikus" oder „Gammermusikus", dies seit 1761 nachweisbar. Aus jener Zeit stammt also die noch heute gebräuchliche Bezeichnung Kammermusiker für die Mitglieder des Theaterorchesters. Aber nicht nur in solchen Äußerlichkeiten offenbart sich der Wandel der Zeiten. Während die musikalische Ausgestaltung der Hofgottesdienste an Bedeutung für die Orchestermitglieder verlor, eröffnete sich ihnen ein ganz neues künstlerisches Betätigungsfeld in der Mitwirkung an öffentlichen Konzerten. Seit 1746 veranstaltete der Kammermusikus Weinholz Abonnementskonzerte im Collegium Carolinum zu Braunschweig, wo er Studenten Musikunterricht erteilte. Wenn auch die fortgeschritteneren unter seinen Schülern sicherlich von ihm zur Mitwirkung an diesen Konzerten herangezogen wurden, haben doch zweifellos die Kammermusiker den Hauptteil jenes Orchesters gebildet. Auch bei den sogenannten „Liebhaber-Konzerten", die später die Hochschulkonzerte ablösten und von der „Musikalischen Gesellschaft" veranstaltet wurden, saßen die Kammermusiker neben Dilettanten an den Orchesterpulten und verdrängten die Dilettanten nach und nach immer mehr, je größere technische Anforderungen die aufzuführenden Werke in der Zeit der Klassik an die Spieler stellten. Daneben trat das Fürstliche Orchester seit 1791 aber auch allein mit der Veranstaltung von Konzerten auf eigene Rechnung vor die Öffentlichkeit.

Johann Jakob Löwe
Johann Jakob Löwe, Kapellmeister der Hofkapelle, 1663

Das führt uns auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Musiker. Der Kapellmeister Mancinus fing 1587 mit einem Bargehalt von nur 50 Talern jährlich zuzüglich 10 Talern Holzgeld für die Feuerung an. 1589 erhielt er 100, 1602 dann 260 Taler und seit 1604 als Pension 200 Taler auf Lebenszeit. Sein Nachfolger Pi-aetorius fing 1604 gleich mit einem Gehalt von 500 Talern an. Im gleichen Zeitraum stiegen die Bargehälter der übrigen erwachsenen Kapellmusiker von 20 über 50 auf 100 bis 150 Taler an, jeweils zuzüglich 10 Taler Holz- und Hauszinsgeld. Diese Gehaltserhöhungen sind allerdings kein zuverlässiger Gradmesser für eine Verbesserung des Lebensstandards der Musiker, erfolgten sie doch in einer Zeit fortschreitender Geldentwertung. Wertbeständig war im Gegensatz zum Bargeld das Deputat an Naturalien, das allen Kapellmitgliedern gewährt wurde. Der Kapellmeister erhielt jährlich einen Ochsen, 2 Schweine, je 4 Scheffel Roggen und Gerste, freie Verpflegung bei der Hoftafel und jährlich eine Sommer- und eine Winterkleidung. Den übrigen Musikern stand ebenfalls der Freitisch bei Hofe oder Kostgeld sowie die Sommer- und Winterkleidung zu, einigen von ihnen außerdem ein Rind, 2 Schweine und ein Wispel Roggen. Bei der Hoftafel saßen die Musikanten am 6. Tisch zusammen mit Edelknaben, Amt- und Bauschreibern, Kopisten und Büchsenschützen. Erst nach ihnen kamen die Trompeter, reisigen Knechte, „auch Jungen und sonst alles andere Gesinde", ein Zeichen dafür, daß die Kapellmitglieder nicht auf der untersten Stufe der Rangordnung bei Hofe standen. Das entsprach ihrem Bildungsstande, den sie bei ihrer Dienstbewerbung durch einen selbstgeschriebenen Lebenslauf in deutscher und lateinischer Sprache nachweisen mußten. Dementsprechend wurden sie in ihren Bestallungen verpflichtet, neben dem Kapelldienst auf der fürstlichen Kammer, Kanzlei oder Buchhalterei sich „im Copiren, schreiben vnd lichten, auch Rechnen vnd Registriren gebrauchen41 zu lassen. Der Kapellmeister Mancinus hatte im Nebenamt die Registratur zu verwalten und des Herzogs Schwester, Tochter und „fürstliche Fräulein" täglich eine Stunde im Lesen, Schreiben und Rechnen zu unterrichten. Später wurde ihm statt der Registratur die Verwaltung der Bibliothek übertragen. Praetorius war von diesen Pflichten frei, hatte dafür aber der Herzogin, deren Kindern und fürstlichen Fräulein Unterricht auf Musikinstrumenten zu erteilen.

Von solchen Nebenämtern der Kapellmeister und anderer Musiker ist nach dem SOjähri-gen Kriege keine Rede mehr. Aber infolge der Zerrüttung der Staatsfinanzen durch die Kriegszeiten wurden die Gehälter der Kapelle wieder niedriger. Für langjährige treue Dienste in der Kapelle gab es seit dem 17. Jahrhundert eine Altersversorgung; allerdings als Gnadenakt des Herzogs, nicht als vertraglichen Anspruch. Als der Capellist Schwan(en)berg, Vater des Kapellmeisters, 1769 nach 42jähriger Dienstzeit mit 73 Jahren in den Ruhestand trat, wurde ihm eine Pension von 100 Talern jährlich bewilligt. Für Witwen und unmündige Kinder frühverstorbener Kammermusiker gab es wohl noch keine geregelte Versorgung. Denn 1791 veranstalteten „sämtliche Mitglieder des Fürstl. Orchesters" eine Instrumental-Musik „zum Besten der Witwe und 6 Kinder" ihres im 44. Jahre verstorbenen Kollegen Neß. Das dürfte der erste Schritt zu einer gemeinsamen Selbsthilfe der Kammermusiker für die Hinterbliebenen gewesen sein. Der zweite war, soweit sich erkennen läßt, die Veranstaltung eines von Wiedebein angezeigten Konzertes „unseres Orchesters zum Besten seiner Witwen-Casse" am 29. April 1818. Damit wurde eine soziale Einrichtung vorweggenommen, die erst 35 Jahre später — also 1853 - anläßlich eines Benefizkonzertes der Hofkapelle mit Hector Berlioz feste und dauerhafte Form annahm: die Gründung einer mit den Rechten einer milden Stiftung ausgestatteten „Witwen- und Waisen-Versorgungsanstalt" der Kammermusiker. Bis alle Dienstverhältnisse der Orchestermitglieder durch Beamtenrecht oder Angestelltentarife gesetzlich geregelt waren, sollte noch viel Zeit vergehen. Erst unser Jahrhundert befreite den Theatermusiker von lastenden Sorgen.